Frau mit Katze

 

 

Wie wir arbeiten

Unser Auftrag: Die Stiftung Emera will die Lebensqualität von Menschen mit Beeinträchtigungen verbessern.

Wir begleiten Menschen mit körperlichen, geistigen, sensorischen und psychischen Beeinträchtigungen. Wir unterstützen sie dabei, im Rahmen ihrer Möglichkeiten selbst zu entscheiden, wie sie ihr Leben gestalten möchten. Wir fördern ihre Teilhabe am sozialen Leben und setzen uns dafür ein, dass ihre Rechte respektiert werden.

Wir vertreten die Interessen von Menschen mit Beeinträchtigungen und ihren Angehörigen. Dabei arbeiten wir mit Hilfsorganisationen, Selbsthilfegruppen sowie öffentlichen und privaten Institutionen zusammen.

Unsere Werte

Die Stiftung Emera setzt sich für eine inklusive Gesellschaft ein. Menschen mit Beeinträchtigungen sollen in allen Bereichen ohne Einschränkungen leben dürfen.

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Wohlwollend

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Verantwortlich

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Offen

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Zusammen

 

Wir unterstützen Menschen dabei, ihre Lebensweise mit ihren Fähigkeiten und Ideen zu entwickeln. Wir nehmen immer Rücksicht auf die spezifischen Bedürfnisse und Probleme der uns anvertrauten Menschen. Für uns stehen Selbstbestimmung und die Teilnahme am sozialen Leben an erster Stelle.

Unsere Arbeitshaltung

Wir wollen Menschen mit Beeinträchtigungen dabei unterstützen, ihr Leben bestmöglich selbst zu gestalten.

Die Stiftung Emera arbeitet direkt mit den betroffenen Menschen zusammen. Dazu beziehen wir folgende Beteiligte partnerschaftlich mit ein:

  • das Umfeld der betroffenen Menschen
  • (Selbst-)hilfeorganisationen
  • spezialisierte Institutionen
  • verschiedene Fachpersonen

Wir achten dabei auf die spezifischen Rollen der einzelnen Personen. So können wir die gemeinsamen Ziele optimal umsetzen.

Unser Konzept

Eine Behinderung bedeutet, dass eine Person in ihrer Lebensweise behindert wird. Gemeinsam mit der betroffenen Person schauen wir uns die Situation an. Dann versuchen wir, die Hindernisse gemeinsam anzugehen.

Dieser Grundgedanke richtet sich nach anerkannten Richtlinien:

  • Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF, International Classification of Functioning, Disability and Health)
  • Prozess der Entstehung einer Behinderung (PPH, Processus de Production du Handicap)
Frau sitzt im Garten

 

 

Unsere Arbeitsweise

Uns ist es wichtig, ein möglichst umfassendes Bild der Person zu erhalten. Dazu beziehen wir folgende Punkte in unsere Abklärung mit ein:

  • persönliche Umstände (Alter, Geschlecht)
  • Ressourcen und Schutz-Faktoren (Familie, finanzielle Sicherheit)
  • Risiken (Arbeitslosigkeit, Gesundheit)
  • Umweltfaktoren (soziale Beziehungen, Wohnort, Wohnsituation)

Menschen mit Beeinträchtigungen und ihre Angehörigen können bei dieser Abklärung persönliche Ziele definieren. Wir klären folgende Fragen:

  • Wie können wir diese Ziele erreichen?
  • Welche Rolle nimmt die beeinträchtigte Person ein?
  • Welche Aufgaben übernehmen Angehörige?
  • Was tun weitere Personen?
  • Welche Fachpersonen beziehen wir mit ein?

Nach der Planung beginnen wir, die Ziele umzusetzen. Das braucht Zeit. Wir machen regelmässige Sitzungen mit der betroffenen Person und ihrem Umfeld. In den Sitzungen besprechen wir die Ziele, wie wir diese Ziele umsetzen und wie wir weiter vorgehen. 

Frau im Büro am Telefon

 

 

Der rechtliche Rahmen

Der Auftrag unserer Organisation entspricht internationalen Vorgaben zur Anerkennung der Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen.

Wir verweisen speziell auf:

  • das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte der Menschen mit Behinderung (UNO, 2008)
  • das Behinderten-Gleichstellungsgesetz (BehiG, 2002)
  • das Walliser kantonale Gesetz über die Eingliederung behinderter Menschen (1991)

Die Charta (Richtlinien) zur Prävention

Wir sind ein Mitglied von INSOS (Nationaler Branchenverband der Institutionen für Menschen mit Behinderung). Wir verpflichten uns dazu, die Grundsätze der Charta zu befolgen und anzuwenden.

Wir tolerieren keine:

  • sexuelle Ausbeutung
  • Missbrauch
  • andere Arten von Gewalt, Druck oder Zwang

Diese Grundsätze gelten für alle Personen, die mit uns arbeiten und die wir betreuen.